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Gerichtsverfahren wegen Solarmodulen
Die ABG/Wohnheim klagt gegen ihren Mieter M., der seine fachgerecht installierten Balkon-Solarmodule entfernen soll. Mit dieser Klage wird der Klimaschutz ausgebremst. Das bislang kaum genutzte Potential, eigenen Strom auf dem gemieteten Balkon zu produzieren, gehört unterstützt und nicht durch Klagen verhindert.
Ursprünglich war eine Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Frankfurt für Freitag, den 10.12.21 vorgesehen. Diese wurde vom Gericht mehrfach verschoben. Die erste Verhandlung fand nun am 23.6.22 statt. Die Anwältin der ABG hat wohl aufgrund des medialen Interesses angeboten, sich gütlich zu einigen. Der Anwalt des Beklagten vom Verein "Mieter helfen Mieter" sagte gegenüber uns vom Solarverein, dass das Verfahren erst mal ruhen werde. Es soll einen weiteren Ortstermin geben, um die Standfestigkeit der beiden Module zu begutachten. Klar ist, dass die Haltung der ABG in diesem Fall den Herausforderungen, dem Klimawandel zu begegnen, nicht zielführend ist. Dankenswerter Weise hat die Frankfurter Rundschau von diesem Verhandlungstag berichtet.
Der Fall wurde schon durch eine Sendung des Hessischen Rundfunks bekannt. Schauen Sie die ersten fünfeinhalb Minuten der Sendung über diesen Fall, gern aber auch die ganze Sendung vom September 2020:
Folgender 1-minütiger Filmclip ist aus einem Gespräch mit dem Klimaforscher Prof. Hans Joachim Schellnhuber.
Das ganze Gespräch vom 18.10.2018 in der ZDF-Mediathek.